Mit einem Klick zur Antwort
Wer heuer noch sein Grundstück steueroptimiert an Verwandte übertragen sollte, muss den Einheitswert seiner Immobilie und den neuen Verkehrswert kennen. Danach mit einem Klick zur Antwort auf "Steuerwolfs" Website. SWK 32/10.Nov.2015
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