Gemischte Schenkungen sind Schenkungen mit einer Gegenleistung des Geschenknehmers an den Geschenkgeber.
Die gemischte Schenkung ist entweder als nicht steuerbare Schenkung oder als einkommensteuerpflichtige Veräußerung zu behandeln.
Derzeit gelten die folgenden Regeln: Beträgt die Gegenleistung mehr als 75 %, gehen die Einkommensteuerrichtlinien und der Verwaltungsgerichtshof von einer einkommensteuerpflichtigen Veräußerung aus. Beträgt die Gegenleistung zwischen 50 und 75 %, kommt es bei nahen Verwandten auf die subjektive Motivation der Beteiligten an. In allen anderen Fällen gilt dies als nicht steuerbare Schenkung. Leider ist diese Regel allerdings nicht logisch und wird unterschiedlich interpretiert.
Darum empfiehlt Erich Wolf eine gesetzliche Änderung im Einkommensteuergesetz, wodurch klargestellt ist, dass Geschäfte zwischen nahen Verwandten jedenfalls als unentgeltliche Schenkung zu qualifizieren sind. Bei Ausgleichszahlungen unter mehreren potenziellen Erben geht es in der Regel um die faire und gerechte Aufteilung des Familienvermögens und nicht um fremdübliche Geschäfte. Da dies im derzeitigen Gesetz aber nicht abgebildet wird, benötigen wir eine gesetzliche Konkretisierung.
Hier geht es zum TaxLex Artikel: TaxLex062024
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